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Allgemeine Nutzungsbedingungen für das Angebot "Fleischer-App" der Appceleration UG (haftungsbeschränkt), Wolliner Str. 12a, 10435 Berlin

(im folgenden "Appceleration").

1. Fleischer App:

Die Fleischer App ist ein Service von Appceleration. Appceleration erstellt mobile Applikationen und Webseiten, die für die Nutzung auf mobilen Endgeräten optimiert sind (in der Folge –falls nicht deutlich unterschieden- zusammenfassend „Apps“ genannt), und bietet Dienstleistungen und Services für deren Aktualisierung, Bedienung, Pflege und Änderung an. Sämtliche Angebote und diese Nutzungsbedingungen richten sich an Unternehmer im Sinne von §14 BGB.

2. Anwendungsbereich:

a. Die vorliegenden Nutzungsbedingungen regeln die Teilnahme am Angebot "Fleischer-App". Dabei werden sämtliche Änderungen und Aktualisierungen der App als Dienstleistung von Appceleration oder deren Dienstleistern durchgeführt werden. Der Kunde hat keinen unmittelbaren Online-Zugriff auf seine App.

b. Falls dem Kunden ein Zugang zu einem Content Management System (CMS) zur Verfügung gestellt wird, so dass er die Inhalte seiner App selbst ändern kann, gelten zusätzlich zu diesen allgemeinen Nutzungsbedingungen die zusätzlichen Nutzungsbedingungen, ebenfalls zu finden unter http://www.fleischer-app.de/nutzungsbedingungen.

3. Änderung der Nutzungsbedingungen:

Appceleration kann bei Vorliegen gesetzlicher Änderungen oder im Falle der Änderung seines Produktangebots die Nutzungsbedingungen anpassen. Über die Änderung der Nutzungsbedingungen werden wir Sie per eMail spätestens 1 Monat vor ihrem Inkrafttreten informieren. Widersprechen Sie der Geltung der neuen Nutzungsbedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der eMail, gelten sie als angenommen. Appceleration weist Sie in der eMail, die die geänderten Nutzungsbedingungen enthält, gesondert auf die zweiwöchige Frist hin. Die jeweils aktuellen Nutzungsbedingungen finden Sie unter http://www.fleischer-app.de/nutzungsbedingungen.

4. Verantwortung des Kunden für die Inhalte, die er Appceleration zur Veröffentlichung in der App zur Verfügung stellt :

a. Sie sind dafür verantwortlich, durch die Bezeichnung Ihrer App nicht in Rechte Dritter, insbesondere Namens-, Werktitel- oder Markenrechte oder sonstige gewerbliche Schutzrechte einzugreifen.

b. Für die Inhalte, die Sie Appceleration zur Veröffentlichung zur Verfügung stellen, sind ausschließlich Sie verantwortlich.

c. Appceleration ist berechtigt, die Veröffentlichung von Ihnen zur Verfügung gestellter Inhalte abzulehnen, wenn sie mutmaßlich gegen geltende Gesetze, insbesondere Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht, Strafrecht verstoßen. Dabei nimmt Appceleration jedoch keine Rechtsberatung vor und ist auch nicht verpflichtet, die von Ihnen zur Verfügung gestellten Inhalte auf Rechtmäßigkeit zu prüfen.

5. Freistellung von Ansprüchen Dritter:

a. Sie sind verpflichtet, Appceleration auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen freizustellen, welche Dritte aufgrund Ihrer App wegen Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder anderen Rechten geltend machen.

b. Appceleration wird Sie unverzüglich unterrichten, wenn solche Ansprüche geltend gemacht werden und Ihnen alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.

c. Machen Dritte Ansprüche gegen Appceleration aufgrund von angeblichen Rechtsverletzungen geltend, ist Appceleration berechtigt, die entsprechenden Inhalte bis zur endgültigen Klärung der geltend gemachten Ansprüche zu löschen, insbesondere ihre Zugänglichkeit im Internet zu unterbinden.

6. Beauftragung von Appceleration mit der Veröffentlichung von Informationen und dem Betrieb von Interaktionsmodulen in der App: 

Wenn Sie Appceleration mit der Veröffentlichung von Informationen und dem Betrieb von Interaktionsmodulen in der Fleischer-App beauftragen, wird Appceleration von Ihnen zur Verfügung gestellte inhaltliche Änderungen Ihrer App bzw. Ihrer App-Einträge innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Eingang veröffentlichen. 

7. Vertragsgegenstand, Leistungen von Appceleration:

a. Sie erwerben mit der Annahme eines Angebots von Appceleration das Recht, die erstellte App während der Vertragsdauer zu nutzen.

b. Die App wird für die jeweils gewählten mobilen App Stores (Apple App Store, Google Play Store) von Appceleration erstellt und im Developer Account des Auftraggebers eingereicht. Die Entscheidung über die Aufnahme der nativen App in den jeweiligen App Store trifft der Betreiber des App Stores in eigener Verantwortung. Auf diese Entscheidung hat Appceleration keinen Einfluss.

c. Mit Einreichen in einem App Store unterliegt die App den für diesen App Store geltenden Bedingungen. Diese können beim jeweiligen App Store eingesehen werden.

d. Sie haben keinen Anspruch auf Herausgabe von Quellcode, Entwurfsmaterial oder sonstigen Informationen.

e. Appceleration kann Angebote auf seiner Onlineplattform jederzeit erweitern oder einschränken. Sie haben keinen Anspruch darauf, dass bestimmte Funktionen und Berechtigungen auch in Zukunft auf der Onlineplattform zur Verfügung stehen. Bestellte Angebote stehen Ihnen während der Vertragsdauer zur Verfügung. Appceleration ist jedoch berechtigt, einzelne Leistungen unter Berücksichtigung der in Ziffer 10 geregelten Kündigungsfristen zu kündigen.

8. Nutzungsrechte, Veröffentlichung von Apps:

a. Mit Vertragsende enden die Ihnen nach diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte.

b. Die Nutzungsrechte an den von Ihnen zur Verfügung gestellten Inhalten verbleiben bei Ihnen.

c. Appceleration ist berechtigt, Apps und sonstige Inhalte im Rahmen des Vertrages auf der eigenen Internetseite und in den jeweiligen App Stores im eigenen Namen zu veröffentlichen. Dazu erhält Appceleration nicht ausschließliche, übertragbare, räumlich unbeschränkte Rechte zur Nutzung der Inhalte während der Dauer des Vertrages. Das Nutzungsrecht endet auch, wenn Sie die Inhalte löschen.

d. Appceleration ist berechtigt, auf Ihrer App eigene Inhalte zu verbreiten und ist für diese dann auch verantwortlich. 

e. Appceleration ist außerdem berechtigt, für Sie die nach den Bedingungen des jeweiligen App Stores zu übertragenden Nutzungsrechte zu übertragen und die Bedingungen des jeweiligen App Store zu akzeptieren. Die Löschung von nativen Apps richtet sich nach den Bedingungen des jeweiligen App Stores. Nach Kündigung des Vertrages oder wenn Sie um Löschung einer nativen App bitten, wird die Löschung der nativen Apps veranlasst.

f. Auch nach dem Entfernen der Inhalte aus dem Account und den App Stores können Kopien davon außerhalb des Einflussbereichs von Appceleration vorhanden sein.

9. Vertragsabschluss, Vertragsdauer, Kündigung:

a. Mit Ihrem Auftrag kommt ein unbefristeter Vertrag über kostenpflichtige Dienste zustande. Der Vertrag endet, wenn er von Ihnen oder von Appceleration gekündigt wird. Eine Kündigung ist jederzeit möglich. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen.

b. Wenn Sie später, innerhalb der Vertragsbindung, weitere kostenpflichtige Upgrades bestellen, gilt die bestehende Vertragsbindung auch für die weiteren Dienste, sofern keine abweichende Regelung ausdrücklich vereinbart wird.

c. Beide Vertragsparteien können den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. § 314 BGB gilt entsprechend.

d. Ihre Kündigung können Sie postalisch an Appceleration UG, Wolliner Str. 12a, 10435 Berlin oder per eMail an info@appceleration.net senden. Kündigungen per Telefon oder an andere (eMail-)Adressen werden nicht als gültig akzeptiert.

e. Bei Vertragsende, unabhängig vom Grund, wird die App gelöscht.

10. Vergütung, Fälligkeit, Rücklastschrift und Kündigung:

a. Die Preise der angebotenen Produkte sind auf dem Auftragsformular ersichtlich. Sie verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Vergütung wird im Voraus fällig. Bei jährlicher Zahlweise erfolgt die Rechnungsstellung zum Start- bzw. Verlängerungstermin. Bei monatlicher Zahlweise erfolgt die Rechnungsstellung zu Beginn eines vollen Monats. Liegen Vertragsbeginn bzw. Vertragsende nicht am Monatsersten bzw. Monatsletzten so wird dies in der ersten bzw. letzten Monatsrechnung berücksichtigt. Setup-Gebühren werden mit Vertragsbeginn sofort berechnet. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Datum der Auftragserteilung.

b. Appceleration ist erst dann verpflichtet, die bestellte Leistung zu erbringen, wenn Appceleration uneingeschränkt über die eingegangene Zahlung verfügen kann.

c. Sofern Sie mit fälligen Zahlungen trotz Mahnung mehr als zehn Tage in Verzug sind, ist Appceleration zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages nach § 9 Abs. 3 berechtigt.

e. Appceleration kann die Preise für sämtliche Angebote und Dienstleistungen jederzeit ändern. Die geänderten Preise gelten jeweils für sämtliche nach der Änderung bestellten Angebote und Dienstleistungen. Für die zuvor bestellten Angebote und Dienstleistungen gelten, soweit nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart wird, die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen und bekannt gegebenen Preise.

11. Urheberrecht:

a. Die Benutzeroberfläche sowie die Bestandteile der Apps und sonstigen Dienste und Angebote sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht umfasst den Programmcode, die Dokumentation, das Erscheinungsbild, die Struktur und Organisation des Programms, alle Programmnamen und alle Logos.

b. Sämtliche Rechte an der Software und der zugehörigen Dokumentation, insbesondere die Ausübung sämtlicher vermögensrechtlichen Befugnisse, stehen ausschließlich Appceleration zu. Sie erhalten nur die in dieser Vereinbarung geregelten Nutzungsrechte.

12. Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängeln:

a. Appceleration leistet Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit der bestellten Angebote und Dienste sowie dafür, dass Sie diese ohne Verstoß gegen Rechte Dritter vertragsgemäß nutzen können.

b. Liegt bei Gefahrübergang ein Sachmangel vor, ist Appceleration berechtigt, den Sachmangel nach seiner Wahl entweder durch Lieferung eines neuen mangelfreien Releasestandes (Neulieferung) oder durch Beseitigung (Nachbesserung) zu beheben.

c. Kann Appceleration einen Sachmangel innerhalb angemessener Frist nicht beheben oder ist die Nachbesserung oder Neulieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann Appceleration nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Die Nachbesserung oder Nachlieferung gilt nicht schon mit dem zweiten Versuch als endgültig fehlgeschlagen. Vielmehr steht Appceleration während der Fristen zur Nachbesserung bzw. Nachlieferung die Anzahl der Nacherfüllungsversuche frei. Ein Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Neulieferung kann erst dann angenommen werden, wenn Appceleration diese Handlungen ernsthaft und endgültig verweigert, unzumutbar verzögert oder wenn sonstige besondere Umstände vorliegen, durch die ein weiteres Abwarten für Sie unzumutbar ist.

d. Soweit die vertragsgemäße Nutzung der von Appceleration gelieferten Apps oder sonstigen Dienstleistungen zur Verletzung von Urheber- oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten Dritter führt, wird Appceleration auf seine Kosten und nach seiner Wahl entweder das Recht zur weiteren vertragsgemäßen Nutzung verschaffen oder die Apps oder sonstigen Dienstleistungen in einer für Sie zumutbaren Weise so ändern oder ersetzen, dass keine Verletzung von Rechten Dritter mehr besteht. Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, sind sowohl Sie als auch Appceleration zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Appceleration wird Sie von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen der Schutzrechtsinhaber freistellen.

e. Die in Abs. 4 genannten Verpflichtungen von Appceleration bestehen nur, wenn Sie Appceleration unverzüglich von den gegen Sie geltend gemachten Schutzrechtsverletzungen unterrichtet, Appceleration in angemessenem Umfang bei der Abwehr der geltend gemachten Ansprüche unterstützt, gegebenenfalls Appceleration die Änderung oder den Ersatz der Software entsprechend Abs. 4 ermöglicht, alle Abwehrmaßnahmen, einschließlich außergerichtlicher Vereinbarungen und Anerkenntnisse ausschließlich Appceleration vorbehalten bleiben oder in Absprache mit Appceleration ausgeübt werden, sowie die Schutzrechtsverletzungen weder auf einer Anweisung von Ihnen noch auf unberechtigt von Ihnen eingestellten Inhalten beruht.

13. Haftung:

a. Unabhängig vom Rechtsgrund haftet Appceleration in voller Höhe für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Lizenzgebern oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen von Appceleration beruhen, bei Fehlen einer garantierten Beschaffenheit im Sinne von § 443 BGB und für Schäden, die Appceleration oder ein Erfüllungsgehilfe oder gesetzlicher Vertreter von Appceleration vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

b. Bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, die für Sie entscheidend zum Abschluss des Vertrages war, haftet Appceleration, soweit kein in Abs. 1 genannter Fall vorliegt, nur für den vertragstypischen, bei Abschluss des Vertrages vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

c. Jede weitere Haftung von Appceleration auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt davon unberührt.

14. Datenschutz, Datenübertragung:

a. Appceleration wird Ihre Daten nur im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses nutzen und insbesondere die datenschutzrechtlichen Vorschriften beachten. Appceleration wird seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Datenschutzes verpflichten.

b. Die Vertragsabwicklung, insbesondere die Übertragung von Inhalten, Datenverarbeitung und Service können unverschlüsselt über Internet erfolgen.

c. Appceleration ist berechtigt, zur Vertragsabwicklung Subunternehmer einzuschalten und die von Ihnen eingestellten Inhalte und alle im Rahmen dieses Vertrages erhobenen personenbezogenen Daten an diese Subunternehmer zu übertragen bzw. diesen zugänglich zu machen.

d. Appceleration ist insbesondere berechtigt, die personenbezogenen Daten zur Zahlungsabwicklung und auch bereits für eine Bonitätsprüfung an den entsprechenden Dienstleister weiterzugeben.

15: Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Sonstiges:

a. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

b. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin.

c. Sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag versuchen die Parteien zunächst zu bereinigen. Nur dann, wenn die Streitigkeit nicht in vollem Umfang bereinigt werden kann, steht den Parteien der Weg zu den Gerichten offen. Die Parteien sind nicht gehindert, Anträge in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes oder anderen Eilverfahren zu stellen. In allen anderen Fällen muss eine Partei der anderen Partei vor Einleitung eines Rechtsstreits die Möglichkeit einer Mediation gewähren. Können sich die Parteien nicht auf einen Mediator einigen, wird dieser auf Antrag einer Partei bestimmt durch EUCON, Europäisches Institut für Conflict Management e.V., Schackstraße 1, 80539 München, Tel. +49 / 089 / 57 95 18 34, Fax +49 / 089 / 57 86 95 38, info@eucon-institut.de, www.eucon-institut.de

Allgemeine Nutzungsbedingungen der Appceleration UG (haftungsbeschränkt), Wolliner Str. 12a, 10435 Berlin

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